Hausordnung

Hinweis zum Jugendschutzgesetz:
Der Aufenthalt und das Spielen in den Vereinsräumen ist nur erwachsenen Personen über 18 Jahren gestattet.
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren dürfen sich nur in Begleitung mindestens einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person in den Vereinsräumen aufhalten und unter Aufsicht der jeweiligen berechtigten Personen an den Geräten spielen.
Die Vereinsmitglieder sind verpflichtet, in Zweifelsfällen sowohl das Lebensalter der Personen als auch die Berechtigung der erziehungsbeauftragten Personen mittels geeigneter Nachweise zu überprüfen.
Die Vereinsmitglieder üben das Hausrecht aus.

Bitte informieren Sie sich über Notausgänge und Fluchtwege. Bei Fragen können Sie sich jederzeit an die Vereinsmitglieder wenden.
In den Vereinsräumen besteht Rauchverbot. Bitte rauchen Sie außerhalb der Räumlichkeiten.
Während öffentlicher Veranstaltungen ist der Verzehr von Alkohol und mitgeführten Speisen und Getränken grundsätzlich nicht gestattet. Über zulässige Ausnahmen wird jeweils aktualisiert informiert.
Bitte achten Sie auf Ihre Garderobe und Wertgegenstände. Der Verein übernimmt keine Haftung.
Behandeln Sie die Vereinsgeräte bitte so, als wären es Ihre eigenen. Schäden, die durch unsachgemäße Handhabung entstehen, werden in Rechnung gestellt. Schalten Sie bei Störungen die Geräte nicht selber aus oder ein, sondern wenden Sie sich an die Vereinsmitglieder.
Stellen Sie weder offene oder geschlossene Getränke, Taschen, Rucksäcke oder ähnliche Gegenstände auf den Geräten ab.
Geben Sie bei hohen Besucherzahlen auch anderen Personen die Möglichkeit zu spielen. Vermeiden Sie Dauerspielen an einem Gerät.
Der Verein behält sich vor, in begründeten Fällen ein Hausverbot zu erteilen.

Foto und Videoaufnahmen von Gästen im Museum

Darf ich überall Aufnahmen machen?
An öffentlichen Orten, die für jeden zugänglich sind, prinzipiell schon. Ansonsten ist eine entsprechende Erlaubnis / Drehgenehmigung nötig.
Beispiel: Du darfst problemlos das Museum von außen filmen und fotografieren, sofern Du nicht auf dem Privatgelände stehst. Im Museum selbst brauchst Du aber eine Drehgenehmigung.

Darf ich alles filmen und aufnehmen?
Grundsätzlich gilt: Du darfst weder Urheberrecht noch Persönlichkeitsrechte verletzen („Recht am eigenen Bild“). Personen müssen damit einverstanden sein, dass Du sie filmst, fotografierst oder ihre Stimme aufnimmst. Dabei solltest Du Dich auch immer als Medienmacher zu erkennen geben. Wenn Du Aufnahmen von einem geschützten Werk machen möchtest (Kunst, Musik, etc.), benötigst Du das Einverständnis des Urhebers.

In der Regel kannst Du auf eine schriftliche Einverständniserklärung verzichten wenn jemand offensichtlich bereitwillig in Deine Kamera oder in Dein Mikrofon spricht. Du brauchst auch kein Einverständnis einzuholen, wenn eine Person nur als Beiwerk im Bild zu sehen ist, zum Beispiel jemand mit dem Rücken zu Dir oder wenn er sonst nicht eindeutig identifiziert werden kann. Bei Nahaufnahmen empfiehlt es sich dagegen, die betreffende Person vor der Aufnahme zu fragen.

Wichtig: Bei minderjährigen Kindern und Jugendlichen benötigst Du die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten, wenn Du sie befragen, filmen oder fotografieren willst.

Darf ich versteckte Kameras / Mikrofone einsetzen?
Hier ist Vorsicht geboten: Der Einsatz einer versteckten Kamera kann nur gerechtfertigt sein, wenn ein großes öffentliches Informationsinteresse an den Aufnahmen besteht. Das kann der Fall sein, wenn ein gravierender Missstand (beispielsweise Misshandlung von Personen) nur auf diese Art dokumentiert werden kann. Selbst in diesem Fall dürfen aber nur die Bilder – nicht jedoch der Ton – veröffentlicht werden, und die gefilmten Menschen dürfen nicht identifizierbar sein (z.B. durch Verfremdung der Aufnahmen). Wird durch die Aufnahmen der höchstpersönliche Lebensbereich einer Person verletzt, droht Euch Strafverfolgung!